Unbeugsam?!
veröffentlicht in Sonntagsblog
Unser Gott, den wir verehren, kann uns erretten aus dem glühenden Feuerofen. Und wenn er's nicht tut, so sollst du dennoch wissen, dass wir deinen Gott nicht ehren und das goldene Bild nicht anbeten werden. Daniel 3:17+18 Das sagt der Heilige, der Wahrhaftige: Ich kenne deine Werke. Siehe, ich habe vor dir eine Tür aufgetan, die niemand zuschließen kann; du hast eine kleine Kraft und hast mein Wort bewahrt und hast meinen Namen nicht verleugnet. Offenbarung 3:7+8
In der „Welt“ war am 16.4.26 zu lesen
»Gesinnungsprüfung für Hauskäufer? Da offenbart sich das Grundrechte-Problem
Die Bundesregierung will es Kommunen ermöglichen, Immobilienkäufer auf ihre verfassungsmäßige Gesinnung oder kriminelle Absichten hin zu prüfen. So soll das Abrutschen von Stadtteilen verhindert werden. Doch verträgt sich das mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit?«¹
Mancher von uns denkt, ja das ist doch gut so, wenn er Entwicklungen in manchen Stadtteilen sieht.
Das Problem ist, dieses Gesetz kann sich am Ende gegen jeden wenden, der eine Gesinnung vertritt, die den Behörden nicht gefällt. Und was den Behörden genehm ist oder missfällt, unterliegt keinem festen Wertegerüst mehr, denn diese sind in der Regel weisungsgebunden.
Was dem König Nebukadnezar gefiel, war auch nicht auszumachen. Das stellten die drei jüdischen Männer in Babylon fest, die vor dem König standen und ihm sagten, dass egal was er mit ihnen anstellt, sie ihre Knie nicht vor seinem Standbild, dem goldenen Götzen beugen würden. Unabhängig auch davon, ob sie ihr eigener Gott rettet oder nicht.
Das ist kein Fatalismus, und auch keine Todessehnsucht. Das ist konsequente Gottestreue, die sich vor keiner neuen Lehre, Erkenntnis, Doktrin, beugt, die dem Wort Gottes widerspricht.
Heute bezahlen wir noch nicht mit dem Tod für unsere Überzeugungen. Aber es kostet uns etwas, wie man bei der finnischen Politikerin Päivi Räsänen sehen kann. Sie, wie auch der lutherische Bischof Juhana Pohjola, wurde wegen einer Broschüre aus dem Jahr 2004, welche »praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet«², vom oberste finnischen Gerichtshof zu einer Geldstrafe verurteilt.
»Das Gericht begründete dies damit, dass ein Text öffentlich zugänglich gemacht wurde, „der eine Bevölkerungsgruppe schmäht“ und Homosexuelle herabwürdige.«³
Es kam bis zum obersten Gerichtshof, weil die zwei Vorinstanzen sie jeweils frei gesprochen hatten, aber der Staatsanwalt offensichtlich dies nicht akzeptieren konnte, oder durfte.
Das ist in einem EU-Land, kann also überall passieren.
So auch bei uns in Deutschland.
Idea Schweiz schreibt:
»Hamburg: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
Grund ist ein kritisches Video über islamischen Antisemitismus.«⁴
In „Apollo News“ ist zum selben Sachverhalt zu lesen:
»Gegen beide ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Blasphemie-Paragrafen 166 StGB: Sie sollen mit dem Video den Islam „beschimpft“ haben.«⁵
Mancher von uns denkt da dann vielleicht. "Ja, was müssen die sich auch öffentlich so äußern; sie sind selbst schuld."
Die in der Verfassung noch vorhandenen Grundrechte, der freien Meinungsäußerung der freien Glaubens- und Religionsausübung sollten auch „in unserer Demokratie“ noch lebbar sein.
Irgendwann kann es jemandem einfallen, dass das Bekenntnis zu Jesus und seinem Selbstzeugnis
»Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater als nur durch mich«
John 14:6
einen anderen Glauben herabsetzt und deshalb verboten ist.
Werden wir dann sagen: "Ich behalt meinen Glauben für mich und äußere mich nicht mehr öffentlich"?
Oder werden wir wie die Männer, die den Feuerofen vor Augen hatten, sagen:
»Unser Gott, den wir verehren, kann uns erretten aus dem glühenden Feuerofen. Und wenn er's nicht tut, so sollst du dennoch wissen, dass wir deinen Gott nicht ehren und das goldene Bild nicht anbeten werden.
Daniel 3:17+18
¹ https://www.welt.de/wirtschaft/plus69dfbe51afb666848c0115d6/gesinnungspruefung-fuer-hauskaeufer-jetzt-offenbart-sich-das-grundrechte-problem.html
² https://www.pro-medienmagazin.de/oberster-gerichtshof-verurteilt-paeivi-raesaenen/
³ Ebd.
⁴ https://apollo-news.net/youtuber-warnen-vor-muslimischem-antisemitismus-gegen-beide-ermittelt-jetzt-die-staatsanwaltschaft-wegen-blasphemie-paragrafen/
⁵ https://apollo-news.net/youtuber-warnen-vor-muslimischem-antisemitismus-gegen-beide-ermittelt-jetzt-die-staatsanwaltschaft-wegen-blasphemie-paragrafen/