Singt dem HERRN

veröffentlicht in Sonntagsblog

Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1

Ein Phänomen, das die letzten Monate kennzeichnet ist, dass die Kirchen zunächst freiwillig, dann gezwungenermaßen auf den Gesang der Gemeinde verzichtet haben. Eine Erscheinung, die so in der Kirchengeschichte einmalig ist. Noch nie hat sich die christliche Kirche eines ihrer wesentlichen Elemente gottesdienstlichen Beisammenseins auf diese Art und Weise berauben lassen.

Ist das Singen ein verzichtbares Element, eine Marginalie neben vielen anderen viel wichtigeren Themen?

127 mal kommt „Singen“ in der Luther-Bibel vor. 4 mal lesen wir die Aufforderung, dem HERRN ein neues Lied zu singen. Warum neu?

Weil Lieder immer zur Ehre Gottes gesungen wurden und neue Lieder vom neuen Handeln Gottes Kunde geben sollten.

Es war die progressive, fortschreitende Proklamation von Gottes Handeln im Leben der Menschen.

 

Lasst das Wort Christi reichlich unter euch wohnen: Lehrt und ermahnt einander in aller Weisheit; mit Psalmen, Lobgesängen und geistlichen Liedern singt Gott dankbar in euren Herzen...
(Kol 3:16)

Nicht singen zu dürfen beraubt uns der konkreten Möglichkeit Gott und einander dienen zu können. Es beraubt Gott der Anbetung und des Lobpreises. Das Singverbot, wenn man es mal geistlich im entsprechenden Kontext betrachtet, ist ein diabolischer Anschlag auf unsere „Gottesverehrung“, der niederträchtiger nicht sein kann.

Diejenigen, die leichtfertig und gleichgültig den Christen das Singen verbieten, machen sich mit diesem Anschlag gemein.

Die Frage ist, was wir in dieser Situation tun? Lassen wir uns an der praktischen Ausübung unseres Glaubens hindern? Wie begründen wir es?

Wir können sagen: Wir beugen uns der staatlichen Gewalt. Aber hat der Staat das Recht zu reglementieren, was wir in unserem Gottesdienst tun?

 

Halleluja! Singt dem HERRN ein neues Lied, sein Lob in der Gemeinde der Frommen!
(Ps 149:1)

Art 4 GG (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Hat er das Recht unser Recht auf „ungestörte Religionsausübung“ zu beschränken, wo doch die Verfassungsorgane sicher stellen sollten, dass das Grundgesetz eben eingehalten wird?

Lasst uns dafür beten und einstehen, dass durch den Verfassungsstaat wieder zu den grundgesetzlich garantierten Freiheiten zurückgekehrt wird und wir nicht nur zuhause alleine oder draußen alleine singen können sondern auch in Gemeinschaft in unseren Gottesdiensten und Kleingruppen.